MontageXPress UG (haftungsbeschränkt) – DeluxeCarport.de
Stand: April 2026 · Version 4.3
Gültig für alle Bestellungen ab diesem Datum
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
Verkäufer:
MontageXPress UG (haftungsbeschränkt)
DeluxeCarport.de
Dorfstraße 2b, 77694 Kehl, Deutschland
Telefon: +49 7854 2360525 | E-Mail: info@deluxecarport.de
Webseite: www.deluxecarport.de
Geschäftsführer: Thomas Schwarzkopf
Registergericht: Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 724419
– nachfolgend „Verkäufer" – und dem Kunden (nachfolgend „Besteller"), soweit Verträge über den Onlineshop deluxecarport.de, per E-Mail, telefonisch, persönlich oder auf sonstigem Wege geschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (im Sinne des § 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (im Sinne des § 14 BGB). Abweichende Regelungen für Unternehmer sind jeweils als solche gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Bestellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Webseite www.deluxecarport.de/agb abrufbar.
(1) Bausatz: Die vom Verkäufer gelieferten Produkte (Carports, Carport-mit-Garage-Systeme, Stahlgaragen, Zäune, Tore, Sichtschutz und vergleichbare Außenkonstruktionen) werden ausschließlich als Bausatz zur Selbstmontage durch den Besteller geliefert. Der Verkäufer erbringt keine Montage-, Aufbau- oder Installationsleistungen.
(2) Maßanfertigung: Alle Bausätze werden individuell nach den Abmessungen und Spezifikationen des Bestellers gefertigt. Es handelt sich ausnahmslos um Sonderanfertigungen, die nicht auf Vorrat produziert werden.
(3) Verbraucher: Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(4) Unternehmer: Eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(1) Die Darstellung von Produkten auf der Webseite deluxecarport.de stellt kein verbindliches Angebot des Verkäufers dar, sondern eine Aufforderung an den Besteller, ein Angebot zu unterbreiten (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertragsschluss erfolgt in der Regel in folgendem Prozess:
(3) Vor Abgabe der Auftragsbestätigung werden dem Besteller nochmals alle Abmessungen und Spezifikationen zur Prüfung vorgelegt. Der Besteller ist verpflichtet, diese sorgfältig zu prüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich – möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt – anzuzeigen. Unterlässt der Besteller eine rechtzeitige Rückmeldung trotz Kenntnis, kann dies im Rahmen der Schadensbemessung als Mitwirkungsversäumnis berücksichtigt werden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Bestellers bleiben unberührt.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei nicht erfüllbaren Maßvorgaben, fehlenden Unterlagen oder begründeten Zweifeln an der Bonität des Bestellers.
(5) Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
(1) Sämtliche Produkte des Verkäufers werden ausnahmslos nach den individuellen Maßen und Vorgaben des Bestellers gefertigt. Eine Bevorratung von Standardmaßen findet nicht statt.
(2) Die Verantwortung für die übermittelten Maße richtet sich nach der Art der Maßermittlung:
(3) Fertigungsbedingte Maßtoleranzen von ± 10 mm gelten als vertragskonform und begründen keinen Mangel. Geringe optische Abweichungen bei Farbtönen (Chargenunterschiede) gelten ebenfalls als vertragskonform. Farbdarstellungen auf digitalen Endgeräten entsprechen nicht zwingend dem tatsächlichen Farbton des Endprodukts; maßgeblich ist ausschließlich die in Textform vereinbarte RAL-Farbe.
(4) Soweit der Besteller technisch unmögliche oder statisch bedenkliche Maßvorgaben macht, ist der Verkäufer berechtigt, den Auftrag abzulehnen oder dem Besteller eine machbare Alternative vorzuschlagen. Eine Genehmigungspflicht nach öffentlichem Baurecht liegt ausschließlich in der Verantwortung des Bestellers; der Verkäufer erbringt insoweit keine behördliche Beratung.
a) Der Verkäufer behält sich vor, bei technischer Notwendigkeit gleichwertige Änderungen an Materialien, Konstruktionsdetails oder Beschichtungen vorzunehmen, sofern diese Alternativen die vereinbarte Qualität, Nutzbarkeit, Statik, den Korrosionsschutz und den optischen Gesamteindruck nicht verschlechtern und dem Besteller zumutbar sind. Eine Verschlechterung gegenüber den vereinbarten Spezifikationen ist ausgeschlossen.
b) Der Besteller wird über geplante technische Änderungen unverzüglich in Textform informiert. Die Mitteilung enthält eine Beschreibung der Änderung, die Begründung der technischen Notwendigkeit sowie den Hinweis auf das Ablehnungsrecht nach lit. c).
c) Der Besteller kann die vorgeschlagene Änderung innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Mitteilung in Textform ablehnen. Bleibt eine Rückmeldung des Bestellers innerhalb dieser Frist aus, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Werktagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist darf der Verkäufer die Änderung umsetzen, sofern er den Besteller hierauf in der Nachfristsetzung hingewiesen hat.
d) Rechtsfolgen bei Ablehnung durch den Besteller:
e) Diese Regelung berührt nicht das gesetzliche Rücktrittsrecht des Bestellers bei wesentlichen Änderungen, die den Charakter oder Nutzungszweck des bestellten Produkts erheblich verändern würden.
a) Der Besteller ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erstellung des Fundaments und die Sicherstellung geeigneter Montagebedingungen vor Ort.
b) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder Mängel, soweit diese kausal auf ein ungeeignetes, nicht fachgerecht erstelltes oder unzureichend dimensioniertes Fundament zurückzuführen sind. Die Haftungsfreistellung gilt nur im Umfang der tatsächlichen Kausalität des Fundament- oder Montagefehlers.
c) Der Besteller hat vor Montagebeginn sicherzustellen, dass die Montageanleitung und die statischen Vorgaben des Verkäufers eingehalten werden. Eine Montage auf ungeeignetem Untergrund oder abweichend von der Montageanleitung erfolgt auf eigene Gefahr des Bestellers.
d) Die vorstehenden Absätze berühren nicht die Haftung des Verkäufers für Produktmängel, die unabhängig von Fundament- oder Montagefehlern bestehen.
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %), sofern im Angebot nicht explizit anders angegeben.
(2) Lieferkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Die Lieferung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – frei Bordsteinkante (d.h. Ablage am Straßenrand, nicht auf dem Grundstück). Etwaige Mehrleistungen (z.B. Einfahrt, Etage, Abladehilfe) werden separat vereinbart und berechnet. Die optionale Abladehilfe durch die Spedition wird im Angebot gesondert ausgewiesen; weitere Einzelheiten regelt § 7 Abs. 8.
(3) Bei Änderungswünschen des Bestellers nach Auftragsbestätigung, die produktionstechnische Auswirkungen haben, ist der Verkäufer berechtigt, Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Dem Besteller wird ein Nachtrag in Textform übermittelt; dieser wird mit Zustimmung des Bestellers Vertragsbestandteil.
(4) Bei Bestellungen aus dem europäischen Ausland gelten die im Angebot ausgewiesenen Liefer- und Zollbedingungen. Zusätzlich anfallende Einfuhrabgaben und Steuern im Bestimmungsland trägt der Besteller.
a) Bei verbindlicher Bestellung von zwei oder mehr Produkten gewährt der Verkäufer einen Kombinationsrabatt in Höhe von 5 % auf das jeweils günstigste der bestellten Produkte. Maßgeblich für die Ermittlung des günstigsten Produkts ist der Nettoeinzelpreis vor Berücksichtigung weiterer Rabatte.
b) Der Kombinationsrabatt wird im Angebot offen ausgewiesen und automatisch in der Angebotssumme berücksichtigt. Einer gesonderten Anforderung durch den Besteller bedarf es nicht.
c) Der Kombinationsrabatt ist mit zeitlich befristeten Aktionsrabatten kombinierbar, sofern der Aktionsrabatt 10 % nicht übersteigt. Der Gesamtrabatt auf das günstigste Produkt ist in jedem Fall auf 15 % begrenzt. Übersteigt ein Aktionsrabatt die Schwelle von 10 %, gilt ausschließlich der höhere Aktionsrabatt; eine zusätzliche Anwendung des Kombinationsrabatts entfällt.
d) Eine Barauszahlung des Kombinationsrabatts oder eine nachträgliche Anrechnung auf bereits abgeschlossene Bestellungen ist ausgeschlossen.
(1) Die Zahlungsbedingungen werden im individuellen Angebot verbindlich festgelegt. Es gelten ausschließlich die im Angebot angegebenen Konditionen. Folgende Zahlungsmodelle können vereinbart werden:
| Modell | Fälligkeiten | Anwendung |
|---|---|---|
| A – Vollzahlung | 100 % nach Auftragsbestätigung (vor Produktionsbeginn) | Standardaufträge |
| B – Dreiteilig | 40 % nach AB, 40 % vor Auslieferung, 20 % binnen 7 Werktagen nach Lieferung | Größere Aufträge |
| C – Zweiteilig | 50 % nach AB, 50 % vor Auslieferung | Einzelaufträge |
(2) Abschlagsrechnungen: Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, Abschlagsrechnungen zu stellen, wenn:
In diesen Fällen werden Abschlagsrechnungen anteilig auf Basis des Gesamtauftragswertes oder des erbrachten Leistungsanteils erstellt und sind mit einer Zahlungsfrist von 7 Werktagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Eigentumsvorbehalt nach § 12 erstreckt sich auch auf durch Abschlagsrechnung abgerechnete Teilleistungen; das Eigentum geht insoweit erst mit vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen aus dem Vertrag über.
(3) Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung (SEPA) auf das im Angebot genannte Konto zu leisten, sofern kein anderes Zahlungsverfahren vereinbart wurde. Schuldbefreiende Wirkung tritt erst mit vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers ein.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Produktion zu unterbrechen oder die Auslieferung zurückzuhalten, bis alle fälligen Zahlungen eingegangen sind.
(5) Aufrechnungsrechte des Bestellers bestehen nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – frei Bordsteinkante. Das Abladen des Bausatzes vom LKW sowie das Einbringen auf das Grundstück sind nicht Bestandteil der Lieferleistung und obliegen dem Besteller. Der Besteller hat hierfür auf eigene Kosten und in eigener Organisation mindestens zwei körperlich geeignete Helfer zum vereinbarten Lieferzeitpunkt vor Ort bereitzuhalten. Alternativ kann eine kostenpflichtige Abladehilfe durch die Spedition nach § 7 Abs. 8 gebucht werden.
(2) Gefahrenübergang bei Verbrauchern (B2C): Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Besteller auf diesen über.
(3) Gefahrenübergang bei Unternehmern (B2B): Die Gefahr geht mit Übergabe an den beauftragten Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers des Verkäufers oder des Herstellers.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind und ein sachlicher Grund vorliegt (z.B. produktionsbedingte Staffellieferung). Mehrkosten für gesonderte Teillieferungen trägt der Verkäufer, es sei denn, der Besteller hat die Teillieferung ausdrücklich veranlasst. Bei Teillieferungen gelten die Zahlungsbedingungen nach § 6 entsprechend; der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle gelieferten Teile bis zur vollständigen Bezahlung.
(5) Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Anlieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen und solche auf dem Lieferschein oder dem Frachtdokument zu vermerken sowie unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Andernfalls kann der Nachweis des Transportschadens erschwert oder ausgeschlossen sein. Diese Obliegenheit gilt unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten des Bestellers.
(6) Ist der Besteller mit der Annahme der Lieferung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch entstehenden Mehr- und Lagerkosten in Rechnung zu stellen.
(7) Mitwirkungspflichten des Bestellers am Liefertag: Der Besteller hat sicherzustellen, dass die Lieferadresse für LKW-Speditionsfahrzeuge zugänglich und eine Entladung frei Bordsteinkante ohne besondere Hindernisse möglich ist. Der Besteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person muss zum vereinbarten Lieferzeitpunkt erreichbar und zur Entgegennahme der Ware bereit sein. Zusätzlich hat der Besteller mindestens zwei körperlich geeignete, volljährige Helfer für das Abladen vom LKW auf eigene Kosten und in eigener Organisation bereitzuhalten, soweit nicht die optionale Abladehilfe nach § 7 Abs. 8 kostenpflichtig gebucht wurde. Ist eine Lieferung aufgrund fehlender Zufahrt, nicht vorhandener Ansprechperson, fehlender Helfer oder verweigerter Annahme gescheitert oder nur unter erheblichem Mehraufwand möglich, trägt der Besteller die Kosten einer notwendigen Zweitanfahrt sowie etwaige Stand- und Wartegebühren der Spedition.
(8) Optionale kostenpflichtige Abladehilfe:
(1) Lieferfristen werden im Angebot als unverbindliche Richtwerte (ca.-Angaben) angegeben. Sie beginnen erst mit Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung oder Vollzahlung sowie vollständiger, freigegebener Auftragsbestätigung zu laufen.
(2) Lieferfristen können sich verlängern durch Umstände, die trotz zumutbarer Eigenvorsorge des Verkäufers nicht vermeidbar waren, insbesondere:
(3) Der Verkäufer informiert den Besteller unverzüglich, sobald eine wesentliche Verzögerung absehbar ist, und teilt – soweit möglich – einen aktualisierten Liefertermin mit.
(4) Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, richtet sich das Rücktrittsrecht des Bestellers nach der Ursache der Verzögerung:
a) Vom Verkäufer zu vertretender Verzug: Hat der Verkäufer die Verzögerung selbst zu vertreten (z.B. eigene Organisations- oder Planungsfehler), kann der Besteller nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 3 Wochen vom Vertrag zurücktreten oder – bei Verschulden – Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
b) Nicht vom Verkäufer zu vertretender Verzug (Hersteller, Logistik, Lieferkette): Beruht die Verzögerung auf Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat – insbesondere auf Produktions- oder Logistikstörungen beim Hersteller oder Lieferanten, Materialengpässen oder Transportverzögerungen – gelten folgende Regelungen:
c) Das Rücktrittsrecht des Bestellers nach lit. b) besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass die Verzögerung auf Force Majeure im Sinne von § 14 zurückzuführen ist; in diesem Fall gilt § 14 Abs. 3 vorrangig.
d) Schadensersatz wegen Lieferverzugs setzt in jedem Fall Verschulden des Verkäufers voraus. Bei nicht zu vertretendem Verzug nach lit. b) sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
(5) Bei Unternehmern ist Schadensersatz wegen Lieferverzugs auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch 5 % des Nettoauftragswerts je vollendete Verzugswoche, insgesamt jedoch nicht mehr als 25 % des Nettoauftragswerts.
Widerrufsrecht – Übersicht nach Produktart:
(1) Widerrufsrecht bei Standardprodukten: Soweit der Verkäufer im individuellen Angebot ein Produkt ausdrücklich als Standardprodukt bezeichnet, steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Die Widerrufsbelehrung wird dem Besteller mit der Auftragsbestätigung in Textform übermittelt. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware.
(2) Kein Widerrufsrecht bei Maßanfertigung und Individualkonfiguration: Für alle Produkte, die im Angebot als „nach Maß", „individuell" oder mit vergleichbarer individualisierender Bezeichnung angeboten werden, ist das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Diese Produkte werden ausnahmslos nach den individuellen Maßen und Spezifikationen des Bestellers gefertigt und sind nicht für einen anderen Abnehmer bestimmbar. Maßgeblich für die Einordnung ist ausschließlich die Produktbezeichnung im individuellen Angebot des Verkäufers.
(3) Der Besteller wird bei Produkten nach Abs. 2 sowohl im individuellen Angebot als auch in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und in hervorgehobener Form auf den Ausschluss des Widerrufsrechts hingewiesen. Beide werden in Textform per E-Mail (PDF) übermittelt. Der Hinweis erfolgt damit vor Vertragsschluss; bei der Online-Konfiguration und im Vorfeld einer Bestellung ist eine Anzeige des Hinweises nicht erforderlich, weil zu diesem Zeitpunkt noch kein Vertrag geschlossen wird. Mit der Annahme des Angebots bzw. der Erteilung des Auftrags bestätigt der Besteller, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben.
(4) Der Ausschluss nach Abs. 2 gilt unabhängig davon, ob der Hersteller mit der Produktion bereits begonnen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 21.10.2020, Az. C-529/19).
(5) Für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB besteht in keinem Fall ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Klarstellung: Gewährleistungsrechte (§ 10), Schutz bei Transportschäden (§ 7 Abs. 5) sowie das Rücktrittsrecht bei erheblicher Lieferverzögerung (§ 8 Abs. 4) bleiben von diesem Ausschluss in jedem Fall unberührt.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften (§§ 434 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Untersuchungs- und Rügepflicht (gilt für Unternehmer gemäß § 377 HGB): Unternehmer sind verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung in Textform zu rügen. Verstößt der Besteller gegen diese Pflicht, gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht für versteckte Mängel, die bei rechtzeitiger Untersuchung nicht erkennbar waren.
(3) Für Verbraucher gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung der Ware.
(4) Nicht als Mangel gelten, soweit die jeweilige Ursache nicht vom Verkäufer zu vertreten ist:
(5) Zur erleichterten und zügigen Bearbeitung von Gewährleistungsansprüchen bittet der Verkäufer den Besteller, den Mangel mit Fotos sowie einer kurzen Beschreibung und – soweit vorhanden – dem Lieferschein in Textform (E-Mail an info@deluxecarport.de) anzuzeigen. Das Fehlen einzelner Unterlagen begründet keinen Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte. Der Verkäufer nimmt innerhalb von 5 Werktagen Stellung.
(6) Der Verkäufer hat das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Scheitert die Nacherfüllung zweimal oder ist sie unzumutbar, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte zu (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz).
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für Schäden, die aus einer falschen Planung des Bestellers, unrichtigen Maßangaben, fehlenden Baugenehmigungen oder unsachgemäßem Aufbau des Bausatzes entstehen, haftet der Verkäufer nicht, soweit diese Umstände nicht vom Verkäufer verursacht oder mitverursacht wurden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsgut). Bei Teillieferungen oder Abschlagsrechnungen erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf sämtliche im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren, bis alle Forderungen beglichen sind.
(2) Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Verkäufer berechtigt, das Vorbehaltsgut herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, der Verkäufer erklärt den Rücktritt ausdrücklich.
(3) Der Besteller ist nicht berechtigt, das Vorbehaltsgut zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich in Textform zu informieren und den Gläubigern die Eigentümerstellung des Verkäufers nachzuweisen.
(1) Da sämtliche Produkte individuell nach Kundenvorgaben gefertigt werden, ist eine Stornierung nach Auftragsbestätigung nur mit Zustimmung des Verkäufers möglich.
(2) Im Fall einer vom Verkäufer genehmigten Stornierung gelten folgende Pauschalen, die den typischerweise entstehenden Schaden sowie ersparte Aufwendungen des Verkäufers bereits berücksichtigen:
(3) Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Bestellers bei erheblichem Lieferverzug (§ 8 Abs. 4) bleibt unberührt. In diesem Fall hat der Besteller Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
(1) Bei Vorliegen von Umständen höherer Gewalt, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung seiner Vertragspflichten ganz oder teilweise unmöglich machen, sind die Vertragspflichten des Verkäufers für die Dauer dieser Umstände ausgesetzt.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Aussperrungen, Materialengpässe durch Lieferkettenstörungen, behördliche Anordnungen, Energieversorgungsausfälle und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse.
(3) Der Verkäufer informiert den Besteller unverzüglich über das Eintreten und das voraussichtliche Ende solcher Umstände. Dauern die Umstände länger als 12 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet, soweit keine Äquivalentleistung erbracht wurde.
(1) Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Bestellers zur Erfüllung des Vertrags und zur Geschäftsabwicklung auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG).
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Betroffenenrechten sowie zur Speicherdauer sind der Datenschutzerklärung des Verkäufers zu entnehmen, die auf der Webseite www.deluxecarport.de/datenschutz abrufbar ist.
(1) Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
(2) Bei Fragen oder Beschwerden empfehlen wir, zunächst direkt Kontakt aufzunehmen:
E-Mail: info@deluxecarport.de | Telefon: +49 7854 2360525
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, keine günstigeren Regelungen vorsehen.
(2) Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB der Sitz des Verkäufers: Kehl, Deutschland (zuständiges Gericht: Amtsgericht Kehl / Landgericht Offenburg).
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften; der vorstehende Gerichtsstand gilt in diesem Fall nicht exklusiv.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Sofern eine solche fehlt oder zu einem unzumutbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.